Änderung bei Rentenzuschlägen: Was Rentner jetzt wissen müssen!

· Daniel Wom

Die Rentenversicherung steht vor einer entscheidenden Änderung in der Auszahlung des Zuschlags für Erwerbsminderungsrentner. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag nicht mehr separat überwiesen, sondern zusammen mit der regulären Rente ausgezahlt. Dies betrifft insbesondere Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, berichtet Chip.de.

Aktuell erhalten Betroffene den Zuschlag, der für viele Rentner eine erhebliche finanzielle Unterstützung darstellt, immer noch als separate Zahlung, die in der Mitte des Monats erfolgt. Diese Regelung wird jedoch im November 2025 eingestellt. Die neue automatische Auszahlung, die ab Juli 2024 beginnt, richtet sich an etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können. Der Zuschlag soll dazu beitragen, die finanziellen Engpässe dieser Gruppe zu lindern, so BMAS.

Details zur Zuschlagszahlung

Der Zuschlag fällt unterschiedlich aus, je nachdem, wann die Erwerbsminderungsrente begonnen hat. Für Renten, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen haben, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, was durchschnittlich rund 80 Euro monatlich bedeutet. Bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 liegt der Zuschlag bei 4,5 Prozent, was etwa 50 Euro monatlich entspricht.

  • Rentenbeginn Januar 2001 – Juni 2014: zusätzlicher Zuschlag von 7,5 Prozent (rund 80 Euro/Monat)
  • Rentenbeginn Juli 2014 – Dezember 2018: zusätzlicher Zuschlag von 4,5 Prozent (knapp 50 Euro/Monat)

Die Auszahlung erfolgt durch den Renten Service der Deutschen Post AG, und Betroffene müssen keinen Antrag stellen, um den Zuschlag zu erhalten. Die ursprünglichen Bescheide für diesen Zuschlag sind bis zum 30. November 2025 gültig und sollen die Lücke schließen, die durch frühere Regelungen entstanden ist, die nur neuen Rentenneuzugängen zugutekamen.

Ausblick auf die Reformen

Die ab Juli 2024 in Kraft tretenden Änderungen stellen einen bedeutenden Schritt dar, um bestehende Ungerechtigkeiten im Rentensystem abzubauen. Bisher waren viele Bestandsrentner bei den Verbesserungen unberücksichtigt geblieben. Mit der neuen Regelung wird ein wichtiger Beitrag zur finanziellen Entlastung dieser sehr verletzlichen Gruppe geleistet, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen in der Rente ist.