Ab September 2025 wird es für mehr als 3 Millionen Erwerbsminderungsrentner und Folgerentner einige Veränderung im Rentensystem geben. Wie rentenbescheid24.de berichtet, erhalten diese Rentner nur noch zweimal einen speziellen Rentenzuschlag, und zwar im September und Oktober 2025. Mit der Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung wird ab Dezember 2025 eine Übergangsregelung beendet, die aktuell für die Rentner gilt.
Der seit dem 1. Juli 2024 eingeführte Rentenzuschlag von bis zu 7,5 % sollte ursprünglich dazu dienen, Bestandsrentner der Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente zu entschädigen. Dieser Zuschlag wird bisher zusätzlich zur regulären Rente zwischen dem 10. und 20. eines Monats ausgezahlt. Zukünftig wird der Zuschlag jedoch nicht mehr separat ausgezahlt, sondern in die regulären Rentenzahlungen integriert.
Änderungen im Rentensystem
Mit der Abschaffung des pauschalen Zuschlags wird anstelle dessen ein individueller Zuschlag auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet. Dies ist in § 307i SGB VI festgeschrieben, das Teil des Sozialgesetzbuches ist. Für viele Rentner bedeutet dies eine wichtige Umstellung, da die Regulierung nun individueller erfolgt.
Der Rentenzuschlag für den September 2025 wird, wie gewohnt, zwischen dem 10. und 20. des Monats als Nettorentenbetrag ausgezahlt. Ab dem 1. Dezember 2025 müssen neue Bescheide für die betroffenen Rentner erstellt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass Rentner bis zu 17 Kalendermonate Nachzahlungen erhalten, sollte sich durch die Neuberechnung ein höherer Betrag ergeben.
Wichtige Informationen zur Prüfung der Bescheide
Eine wichtige Neuerung bringt mit sich, dass keine Rückforderungen entstehen, falls der zukünftige Zuschlag niedriger ausfallen sollte. Daher sollten Rentner die neuen Bescheide, die sie im Dezember 2025 erhalten, genau prüfen, um mögliche Ansprüche nicht zu verlieren. Diese Anweisung gilt insbesondere, da die meisten von den Änderungen betroffenen Rentner in den letzten Jahren keinen individuellen Zuschlag erhalten haben.
Die bevorstehenden Änderungen im Rentensystem sind signifikant und werden die finanzielle Situation vieler Rentner beeinflussen. Wichtige Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind in der übergeordneten Struktur des Sozialgesetzbuchs zu finden, insbesondere in Bezug zu den Ansprüchen und Regelungen, die unter SGB VI dokumentiert sind.
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