Ukrainer, die in Polen leben, haben die Möglichkeit, eine lokale Rente zu beantragen, unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist das Ergebnis eines internationalen Abkommens, das die Anrechnung von in der Ukraine erworbener Berufserfahrung ermöglicht. Laut visitukraine.today müssen Antragsteller offiziell in Polen arbeiten, Rentenbeiträge an die Sozialversicherungsanstalt ZUS zahlen und ihren Wohnsitz in Polen haben. Zudem müssen sie das Rentenalter erreicht haben, welches für Frauen bei 60 Jahren und für Männer bei 65 Jahren liegt.

Für den Anspruch auf eine polnische Rente ist eine Mindestversicherungsdauer erforderlich: 20 Jahre für Frauen und 25 Jahre für Männer. Eine kürzere Beschäftigungsdauer kann zu einer geringeren Rente führen. Außerdem wird die ukrainische Berufserfahrung anerkannt, auch wenn diese nicht ununterbrochen oder mit polnischer Beschäftigung verknüpft ist.

Rentenansprüche und -berechnung

Die Rente wird ausschließlich auf Basis der in Polen geleisteten Arbeitszeit berechnet. Ukrainer haben die Möglichkeit, sowohl eine Rente aus Polen als auch eine aus der Ukraine zu beziehen. Die ZUS zahlt den Teil der Rente, der der polnischen Beschäftigungsdauer entspricht, während der Rentenfonds der Ukraine die Arbeitszeiten in der Ukraine ausgleicht, wie quick-cake.com anmerkt.

Für die Antragstellung können die betroffenen Personen direkt bei der ZUS einen Antrag stellen, entweder persönlich, per Post oder elektronisch über PUE ZUS. Alternativ kann der Antrag auch über den ukrainischen Rentenfonds eingereicht werden, der die Unterlagen an die polnische Seite weiterleitet. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören Formulare wie UA-PL 8 oder UA-PL 9.

Besondere Bedingungen und Herausforderungen

Besondere Regelungen gelten für Personen, die unter gesundheitsschädlichen Bedingungen gearbeitet haben, insbesondere solche, die zwischen 1949 und 1969 geboren wurden. Vorzeitige Pensionierung ist in solchen Fällen möglich. Neben diesen rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen allerdings auch Herausforderungen. Die fehlende koordinierte Rentenregelung zwischen der Ukraine und Ländern wie Deutschland erschwert die Anrechnung ukrainischer Berufserfahrung. Jeder Fall muss individuell geprüft werden, wie aus den Informationen auf quick-cake.com hervorgeht.

Die Rechtslage ist komplex. Während Polen EU-Mitglied ist und somit die entsprechenden EU-Koordinierungsbestimmungen gelten, ist die Ukraine kein EU-Mitglied, was die Situation komplizierter macht. Die Anrechenbarkeit von Zeiten ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und häufige Änderungen der Rechtsprechung sorgen für rechtliche Unsicherheiten.

Praktische Tipps für Antragsteller

Für die Antragstellung ist es wichtig, die notwendigen Dokumente frühzeitig zu beschaffen und auf professionelle Übersetzungen zu achten. Darüber hinaus sollten Antragsteller auf Vollständigkeit und Fristen bei der Antragsstellung achten, um Verzögerungen zu vermeiden. Während polnische Arbeitszeiten durch EU-Koordinierung besser geschützt sind, ist die individuelle Herangehensweise für ukrainische Arbeitszeiten besonders wichtig.

Der gesamte Prozess erfordert eine gründliche Vorbereitung. Im Kontext der Rentenansprüche aus Polen und der Ukraine sollten Antragsteller gut informiert sein und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung hinzuziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.