Rund 500.000 Menschen in Deutschland beziehen derzeit eine befristete Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Ein Großteil dieser Bezieher leidet unter psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen. Angesichts dieser Situation plant die Bundesregierung eine umfassende Reform, bei der die Überprüfungen der befristeten EM-Renten verschärft werden sollen. Ziel dieser Reform ist es, Menschen mit psychischen Erkrankungen schneller wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Dies berichtet Rentenbescheid24.
Künftig sollen Bezieher der EM-Rente verbindlicher zu Reha-Maßnahmen verpflichtet werden. In den Überprüfungen könnte bei festgestellter gesundheitlicher Besserung die Rente gekürzt oder sogar gestrichen werden. Dies wirft Bedenken auf, da instabile Krankheitsverläufe und mögliche Rückfälle nicht ausreichend berücksichtigt werden könnten. Experten warnen davor, dass die geplanten Maßnahmen zu einer „Aktivierungsoffensive“ führen könnten, die Prävention vor Reha und Rente stellt.
Hintergrund der Reform
Mehr als 33% der Erwerbsminderungsrenten in Deutschland basieren momentan auf psychischen Erkrankungen, und die Tendenz ist steigend. Offiziell ist zwar keine Abschaffung der befristeten EM-Rente geplant, jedoch wird angestrebt, dauerhafte Leistungen zu vermeiden. Diese Reform könnte dazu führen, dass betroffene Personen einem höheren Druck ausgesetzt sind, ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen, was die finanzielle Sicherheit in Frage stellen könnte.
Die Deutsche Rentenversicherung verfolgt ebenfalls eine andere Perspektive im Umgang mit psychischen Erkrankungen und verfolgt die Vision, dass diese keine Barriere für die Teilhabe am Arbeitsleben darstellen sollten. Es wird angestrebt, frühzeitig und präventiv zu handeln, was durch enge Zusammenarbeit mit den Versicherten erfolgen soll. Laut Deutsche Rentenversicherung sollen individuelle Lebenswelten berücksichtigt und Leistungen den Bedürfnissen der Versicherten angepasst werden.
Rehabilitation und individuelle Maßnahmen
Der Fokus liegt auf wohnortnahen Angeboten, um die Betroffenen nicht aus ihren gewohnten Lebensumfeldern zu reißen. Die Einbeziehung der Versicherten in die Auswahl von Reha-Maßnahmen ist ein zentraler Aspekt der Strategie. Rehabilitation soll als individueller Prozess gestaltet werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Insgesamt scheint die geplante Reform der befristeten EM-Rente eine Wende einzuleiten, die weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen hat. Die Balance zwischen der Förderung einer schnellen Rückkehr ins Berufsleben und dem Schutz der Nutzer vor unnötigem Druck und potenziellen Rückschlägen wird entscheidend sein, um die Bedürfnisse der Versicherten zu berücksichtigen.
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