Im August 2025 wird eine bedeutende finanzielle Maßnahme für rund 3 Millionen Erwerbsminderungs-Bestandsrentner umgesetzt. Der Rentenzuschlag gemäß § 307j SGB VI wird in diesem Monat erstmals ausgezahlt und soll einen Ausgleich für die niedrigen Renten dieser Gruppe bieten. In den kommenden drei Monaten, bis November 2025, werden insgesamt nur noch drei weitere Auszahlungen des Zuschlags erfolgen. Ab Dezember 2025 wird ein neues Berechnungsmodell in Kraft treten, welches den pauschalen Rentenzuschlag abschafft und durch eine individuellere Berechnung ersetzt.
Der Zuschlag wurde eingeführt, um Bestandsrentner, die vor dem Jahr 2019 eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, zu verbessern. Diese Gruppe hatte bisher nicht von späteren Gesetzesänderungen profitiert, die die Zurechnungszeiten bei der Rentenberechnung begünstigen. Der Zuschlag wird zusammen mit der regulären Monatsrente ausgezahlt, wobei der Auszahlungstermin zwischen dem 10. und 20. August 2025 liegt. Betroffene Rentner können den Zuschlag auf ihrem Kontoauszug unter dem Vermerk „Rentenzuschlag“ finden.
Geplante Veränderungen ab Dezember 2025
Ab dem 01. Dezember 2025 wird die Berechnung des Zuschlags auf Grundlage der individuellen Rentenpunkte und Versicherungszeiten erfolgen. Diese Neuregelung könnte für einige Anspruchsberechtigte bedeuten, dass sie eventuell Nachzahlungen in Höhe von bis zu 17 Monaten erhalten, sollte die Neuberechnung zu einem höheren Zuschlag führen. Es ist zu beachten, dass der Zuschlag bis zum 30. November 2025 nicht auf Witwen- oder Witwerrenten angerechnet wird, was zusätzliche finanzielle Vorteile für die Betroffenen schaffen kann.
Der Anspruch auf diesen Zuschlag besteht für etwa 3 Millionen Erwerbsminderungsrentner, die zwischen 2001 und dem 31. Dezember 2018 in Rente gegangen sind. Diese Regelungen zielen darauf ab, die finanzielle Situation dieser Rentner zu verbessern und sicherzustellen, dass sie nicht benachteiligt werden.
Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente und den damit verbundenen Änderungen finden Sie unter dict.leo.org.
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