Im Jahr 2025 stehen Millionen deutscher Rentner vor einem erheblichen steuerlichen Umbruch. Wie rentenbescheid24.de berichtet, werden rund 6,7 Millionen Ruheständler in Deutschland steuerpflichtig sein, was nahezu jedem dritten Rentner entspricht. Die Hauptursache für diese Entwicklung ist die Rentenerhöhung um 3,74 Prozent sowie die schrittweise volle Besteuerung der Rente, die bis zum Jahr 2058 angestrebt wird.
Besonders zu beachten ist, dass 131.000 Rentner von einem höheren Grundfreibetrag profitieren und somit keine Steuern zahlen müssen. Im Gegensatz dazu rutschen jedoch etwa 115.000 Neurentner in die Steuerpflicht. Insgesamt können Rentner für das Jahr 2025 mit 22,3 Millionen Rentenauszahlungen rechnen, die ein Gesamtvolumen von 403 Milliarden Euro erreichen. Davon sind 70 Prozent, also 282,6 Milliarden Euro, steuerpflichtiges Einkommen.
Steuerpflicht und Grundfreibeträge
Anhand der aktuellen Regelungen wird klar, dass Rentner, deren Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, Steuern auf ihre Rentenzahlungen zahlen müssen. Der Grundfreibetrag beträgt in 2025 für Alleinstehende 12.096 Euro und für Verheiratete 24.192 Euro. Ab 2025 sind 83,5% der Rentenzahlungen steuerpflichtig, und dieser Besteuerungsanteil steigt jährlich, bis er 2058 bei 100% ankommt, wie transparent-beraten.de ergänzt.
Rentner, die zusätzlich zu ihrer Rente Einkünfte aus anderen Quellen, wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen, erhalten, sind besonders stark betroffen von der Besteuerung. Ein alleinstehender Neurentner kann im Jahr 2025 steuerfrei bleiben, wenn seine monatliche Bruttorente im ersten Halbjahr 1.379 Euro und ab Juli 1.430 Euro nicht überschreitet, ohne weitere Einnahmen.
Steuersätze und Regelungen
Die Steuersätze für Rentner variieren je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens. Der Eingangssteuersatz liegt zwischen 14 % und 24 % ab einem Einkommen von 12.096 Euro. Für höhere Einkommensgrenzen, wie den Spitzensteuersatz von 42 % ab etwa 68.431 Euro Jahreseinkommen und den Reichensteuersatz von 45 % ab etwa 277.826 Euro Jahreseinkommen, müssen Rentner ebenfalls Einkommenssteuer entrichten.
Erfreulich für viele Rentner ist, dass der Solidaritätszuschlag seit 2021 für sie entfällt, während die Kirchensteuer weiterhin fällig bleibt. Die Bemessungsgrundlage der Besteuerung hängt zudem vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit 2005 müssen Rentenauszahlungen besteuert werden, was die finanzielle Lage vieler Rentner beeinflusst.
Steuererklärung und Absetzbarkeit
Um die Steuerlast zu mildern, haben Rentner die Möglichkeit, verschiedene Aufwendungen abzusetzen. Dazu zählen etwa außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten oder der Altersentlastungsbetrag. Ab 2023 sind auch Rentenversicherungsbeiträge bis zum Höchstbetrag zu 100 % absetzbar. Die Steuererklärung ist verpflichtend abzugeben, wenn die Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten.
Die Reform der Rentenbesteuerung hat das Ziel, eine vollständige steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und eine schrittweise Besteuerung der Renten zu ermöglichen. Diese Änderungen führen insbesondere dazu, dass Rentenerhöhungen unmittelbare Auswirkungen auf den steuerpflichtigen Anteil der Rente haben.
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