Aktuell kursieren in sozialen Netzwerken irreführende Informationen über die Rentenansprüche von ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland. Viele Gerüchte suggerieren, diese könnten bereits mit Mitte 50 in Rente gehen und seien damit benachteiligt. Dies ist jedoch nicht korrekt. Laut Mainpost gilt für Ausländer in Deutschland dasselbe Renteneintrittsalter wie für deutsche Staatsbürger.
Das Renteneintrittsalter variiert zwischen 63 und 67 Jahren, abhängig vom Geburtsjahr und der Versicherungszeit. Um Anspruch auf eine Rente zu haben, müssen Arbeitnehmer in Deutschland mindestens fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Regelungen sind unabhängig von der Nationalität und betreffen auch ukrainische Staatsbürger, die jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
Rentenansprüche für ukrainische Staatsbürger
Wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt, können ukrainische Flüchtlinge demnach erst ab einem Alter von 63 Jahren in Rente gehen, sofern sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen können, andernfalls auch mit Abschlägen. Die Mindestversicherungszeit muss jedoch durch Einzahlungen in Deutschland erreicht werden.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Ukraine kein Mitglied der Europäischen Union ist. Daher werden Zeiten, die in der Ukraine gesammelt wurden, nicht auf die Mindestversicherungszeit für die Rente in Deutschland angerechnet. Dies erlebt man häufig als Missverständnis, da viele glauben, dass Vorgaben für EU-Staaten auch hier gelten.
Besondere Regelungen und Unterstützung
Eine Ausnahme existiert lediglich für anerkannte Spätaussiedler, deren in der Ukraine angerechnete Zeiten unter bestimmten Bedingungen als deutsche Versicherungszeiten anerkannt werden können. Auch für diese Gruppe gelten die üblichen Altersgrenzen. Seit dem 1. Juni 2022 können ukrainische Staatsbürger im Rentenalter mit geringem oder keinem Einkommen Grundsicherung beantragen.
Zusätzlich haben Rentner die Möglichkeit, Grundrente, Zuschüsse und einen Härtefallfonds zu beantragen. Ab Juli 2023 wird die Rente zwar steigen, jedoch profitieren nicht alle Rentner von dieser Erhöhung. Für den Rentenanspruch stimmen auch hier die steuerlichen Verpflichtungen, da auf die Rente Steuern und Abgaben anfallen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Rente in Deutschland für ukrainische Flüchtlinge und deutsche Staatsbürger identisch sind. Falsche Informationen über frühere Renteneintritte sind daher zu widerlegen, wie sowohl die Mainpost als auch die Deutsche Rentenversicherung klarstellen. Es bleibt essenziell, solche Missverständnisse in der Öffentlichkeit aufzuklären.
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