In Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Diese große Gruppe sieht sich ab dem 1. Januar 2026 erheblichen Änderungen hinsichtlich ihres Renteneintritts gegenüber. Laut Rentenbescheid24 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die insbesondere Personen betreffen, die ab 1964 geboren wurden. Für diese Betroffenen gelten verschärfte Altersgrenzen und finanzielle Einbußen beim vorzeitigen Renteneintritt.

Bis Ende 2025 genießen schwerbehinderte Menschen noch einen „Vertrauensschutz“, der im § 236a SGB VI festgelegt ist. Dieser Schutz ermöglicht den früheren Renteneintritt mit reduzierten oder sogar ohne Abschläge. Ab dem neuen Jahr entfällt dieser Schutz jedoch ersatzlos, was bedeutet, dass die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst ab einem Alter von 65 Jahren in Anspruch genommen werden kann. Ein vorzeitiger Renteneintritt vor dem 62. Lebensjahr wird gänzlich unmöglich.

Massive Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt

Die Regelungen betreffen besonders Versicherte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, die 1964 oder später geboren wurden und mindestens 35 Versicherungsjahre aufweisen. Wer dennoch vorzeitig in Ruhestand gehen möchte, sieht sich erheblichen finanziellen Einbußen gegenüber. Die Abschläge belaufen sich auf 0,3 % pro Monat, den die Rente vor dem regulären Rentenalter bezogen wird. Ein Beispiel zeigt die Tragweite dieser Regelung: Bei einem Rentenbeginn drei Jahre früher, also mit 62 Jahren, verringert sich die monatliche Rente um etwa 189 Euro bei einer angenommenen Rente von 1.750 Euro.

Besonders bedauerlich ist, dass die Reform nicht nur zu reduzierten Rentenzahlungen führt, sondern auch die Rentenhöhe insgesamt mindert, da bei einem vorzeitigen Renteneintritt weniger Rentenbeiträge gezahlt werden. Dadurch sinken die zukünftigen Rentensteigerungen erheblich, was die gesamte finanzielle Situation der Betroffenen langfristig betrifft. Ein weiteres Problem ist, dass die Möglichkeit, bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand zu gehen, entfällt.

Empfehlungen und Alternativen

Um den bevorstehenden Einschnitten vorzubeugen, werfen Experten wie Dr. Utz Anhalt die Empfehlung auf, bereits ab Mitte 50 eine individuelle Rentenstrategie zu entwickeln. Wichtige Schritte in diesem Prozess sind die hochgerechnete persönliche Rentenauskunft sowie die Simulation potenzieller Abschläge. Zudem sollten Alternativen wie die Teilrente oder die Flexirente in Betracht gezogen werden.

Die Flexirente bietet die Möglichkeit, anteilig in Rente zu gehen und gleichzeitig zu arbeiten, was nicht nur finanzielle Einschnitte vermeidet, sondern auch die spätere Rente erhöhen kann. Zudem besteht die Möglichkeit, ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen, um potenzielle Abschläge zur Rentenzeit auszugleichen. Diese Ausgleichszahlungen können dann steuerlich geltend gemacht werden.

Der Wegfall des Vertrauensschutzes ist die gravierendste Änderung im Rentenrecht für schwerbehinderte Menschen seit fast zwei Jahrzehnten und bedroht die finanzielle Sicherheit dieser bereits benachteiligten Gruppe. Daher ist frühzeitige und fundierte Planung entscheidend, um etwaige Verluste zu vermeiden. Wie Gegen Hartz berichtet, werden viele Betroffene mit dauerhaften Einbußen von bis zu 10,8 % ihrer gesamten Altersrente rechnen müssen.