Die Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland nimmt Fahrt auf. Arbeitsministerin Bärbel Bas plant ein neues Rentenpaket, das mehrere zentrale Aspekte der Rentenpolitik adressieren soll. Dazu gehören die Weiterbeschäftigung von Rentnern, das Rentenniveau sowie die Mütterrente. Dies berichtet Tagesschau.
Im Fokus steht der Vorschlag, Rentner wieder vermehrt in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Katleen Exner, Personalchefin der Brandenburger Bäckerei Exner, hebt die Vorteile dieser Maßnahme hervor: Rentner könnten als erfahrene Fachkräfte verbleiben und jüngeren Mitarbeitern wertvolle Tipps geben. Aktuell ist jedoch das Vorbeschäftigungsverbot eine Hürde, die die befristete Einstellung von Rentnern nach einer Arbeitsunterbrechung einschränkt. Der neue Entwurf sieht vor, dass Rentner künftig ohne Sachgrund befristet eingestellt werden dürfen.
Rentenniveau und Mütterrente im Fokus
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Rentenpakets ist die Festschreibung des Rentenniveaus. Bis 2031 soll dieses auf 48 Prozent festgelegt werden. Das Rentenniveau beschreibt den Durchschnittswert der Rente im Vergleich zum durchschnittlichen Lohn. Ein Beispiel: Ein Rentner, der 45 Jahre zum Durchschnittsgehalt gearbeitet hat, erhält 48 Prozent des gültigen Durchschnittsverdienstes. Steigende Löhne führen somit auch zu einer Erhöhung der Rente.
Ein weiterer Punkt betrifft die Mütterrente, die eine Angleichung der Renten für Eltern von vor und nach 1992 geborenen Kindern bewirken soll. Bisher gab es eine Ungleichbehandlung von circa 20 Euro monatlich für Kinder, die vor 1992 geboren wurden.
Gesetzentwurf und langfristige Perspektive
Am 27. September 2024 wurde bereits der Gesetzentwurf zum Rentenpaket II im Bundestag beraten. Dieser Entwurf enthält mehrere bedeutende Regelungen, die eine langfristige Stabilität der Rentenversicherung gewährleisten sollen. So wird die Haltelinie des Rentenniveaus über 2025 hinaus bis 2039 verlängert und eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus angestrebt. Insgesamt könnte dies das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken, so die Deutsche Rentenversicherung Bund, die ebenfalls die Gründung der Stiftung „Generationenkapital“ plant, welche ab 2036 jährlich 10 Milliarden Euro an die Deutsche Rentenversicherung leisten soll, wie auf deutsche-rentenversicherung.de berichtet wird.
Allerdings muss beachtet werden, dass die bisherige obere Haltelinie und der obere Korridor für den Beitragssatz nicht verlängert werden. Dies könnte bedeuten, dass eine verlässliche obere Belastungsgrenze für die Beitragszahlenden künftig fehlt. Zudem hängt die Entlastung des Beitragssatzes durch das Generationenkapital von verschiedenen äußeren Faktoren ab, was einen nennenswerten Kapitalaufbau im geplanten Zeitraum kaum erwarten lässt.
Sollten die Zahlungen an die Rentenversicherung ab 2036 nicht geleistet werden können, wären höhere Beiträge sowohl für Versicherte als auch für Arbeitgeber die Folge. Die Rentenversicherung fordert daher, dass für das Generationenkapital keine Beitragsmittel verwendet werden. Die Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird als ein wichtiger Schritt zur Absicherung von Liquiditätsrisiken angesehen.
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