Ab dem 1. Juli 2025 treten bedeutende Änderungen im Bereich der Altenpflege in Kraft, die die Gehälter von Beschäftigten nachhaltig verbessern sollen. Dabei wird der Mindestlohn für verschiedene Qualifikationsstufen angehoben. Dies wurde von der Bundesregierung und der Pflegekommission entschieden, um die von rund 1,3 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege dringend benötigte finanzielle Aufwertung zu ermöglichen. Dies berichtet MDR.
Die neuen Mindestlöhne gestalten sich wie folgt: Pflegehilfskräfte werden ab dem genannten Datum 16,10 Euro pro Stunde verdienen, während qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung künftig 17,35 Euro pro Stunde erhalten. Pflegefachkräfte dürfen sich auf ein Stundenlohn von 20,50 Euro freuen. Diese Erhöhung zeigt die Werte, die der Sektor den Mitarbeitenden zuschreibt, und wurde in einer einheitlichen Regelung für ganz Deutschland beschlossen.
Details zu den neuen Mindestlöhnen
- Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro pro Stunde
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 Euro pro Stunde
- Pflegefachkräfte: 20,50 Euro pro Stunde
Diese Erhöhung wird nicht isoliert betrachtet, sondern ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, welches bereits zuvor einen Anstieg des Pflegemindestlohns am 1. Mai 2024 vorsah. Demnach wurden für Hilfskräfte 15,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und für Pflegefachkräfte 19,50 Euro festgelegt, wie in einer Mitteilung der Bundesregierung beschrieben.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erweiterung des Urlaubsanspruchs für Beschäftigte in der Altenpflege. Ab dem 1. Mai 2024 haben Mitarbeitende Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr, vorausgesetzt, sie arbeiten in einer 5-Tage-Woche. Diese Regelung tritt nicht in Kraft, wenn bereits andere zusätzliche Urlaubstage durch bestehende Vorschriften gewährt werden.
Empfehlungen und Ausblick
Die Pflegekommission, bestehend aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, gibt alle zwei Jahre Empfehlungen zur Höhe des Mindestlohns ab. Diese Empfehlungen orientieren sich an der Tarifentwicklung sowie an der wirtschaftlichen Lage im Pflegebereich. Die aktuellen Erhöhungen treten mit der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung, die am 28. November 2023 beschlossen wurde, in Kraft.
Die kontinuierliche Anpassung der Mindestlöhne ist notwendig, um den steigenden Anforderungen im Pflegebereich gerecht zu werden. Die bevorstehenden Veränderungen gelten nicht nur für künftige Generationen von Pflegern, sondern sollen zusätzlich Anreize schaffen, in der Altenpflege zu arbeiten und die Qualität der Pflege zu verbessern.
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