Am 15. Juni 2025 informiert die Öffentlichkeit über bevorstehende Änderungen, die Rentner ab Dezember 2025 betreffen werden. Eine erhöhte Einkommensanrechnung führt zu einer steigenden Einkommensteuer und einem Solidaritätszuschlag, was eine Doppelbelastung für Senioren darstellt. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Nettorente voraussichtlich weiter sinken wird. Besonders der Solidaritätszuschlag, eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, belastet Rentner zusätzlich und trägt zur Unzufriedenheit in dieser Gruppe bei.

Die anstehenden Änderungen haben auch direkte Auswirkungen auf die Steuerverpflichtungen von Rentnern, da ab 2025 voraussichtlich 83,5 % der Rentenzahlungen versteuert werden müssen. Dieser Anteil wird bis 2058 schrittweise auf 100 % steigen. Ein zentraler Aspekt ist, dass Rentner nur dann Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, wenn ihr Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für 2025 liegt dieser Grundfreibetrag bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete.

Überprüfung der Rentenbescheide

Die Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung sollten ab Dezember 2025 genau geprüft werden. Veränderte Einkommensgrenzen könnten Senioren dazu veranlassen, freiwillige Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung zu leisten, um ihr Nettoeinkommen zu entlasten. Experten warnen jedoch, dass die Fehlerquote bei Rentenbescheiden bei etwa 40 % liegt, weshalb eine sorgfältige Überprüfung besonders wichtig ist.

Die Auszahlung der Rente für Dezember 2025 erfolgt am 30. Dezember 2025, dem letzten Bankarbeitstag des Monats, während die Rentenbescheide voraussichtlich ab Mitte November 2025 verschickt werden.

Steuererklärung und Renteneinkünfte

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Steuererklärung, die Rentner genau prüfen sollten, um Rückzahlungen zu sichern. Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen seit 2005 nachgelagert versteuert werden. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Renteneintritts ab und steigt jährlich. So liegt der Besteuerungsanteil für Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, bei 50 %, während er für Renteneinsteiger bis 2020 um 2 Prozentpunkte jährlich erhöht wird.

Dadurch können Steuersätze für Rentner erheblich variieren. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 % und steigt auf 42 % ab etwa 68.431 Euro Jahreseinkommen. Es ist wichtig, anzumerken, dass der Solidaritätszuschlag seit 2021 für Rentner entfällt, während die Kirchensteuer hingegen bestehen bleibt. Minijobs sind ebenfalls möglich, ohne dass die Rentenzahlung reduziert wird, können jedoch das steuerpflichtige Einkommen erhöhen.

Es wird empfohlen, eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Renten- bzw. Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um über alle Änderungen und Möglichkeiten im Bilde zu sein. Mögliche Gesetzesänderungen nach dem Rentenversicherungsbericht im Herbst 2025 könnten die Situation für Rentner zusätzlich beeinflussen.

Für weitere Informationen zu diesen wichtigen Themen können interessierte Leser die Artikel von InFranken und Transparent Beraten konsultieren.