Am 7. Juni 2025 steht eine bedeutende Anpassung für Rentner in Deutschland an, die in der Rentenbesteuerung greift. T-online berichtet, dass die Renten ab dem 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen werden. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Situation vieler Rentner.
Die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes 2023 eingeführten Änderungen haben auch die Besteuerung von Renten betroffen. Der steuerpflichtige Anteil für Neurentner im Jahr 2025 wird auf 84 Prozent festgelegt. Im Gegenzug bleibt der steuerfreie Anteil von 16 Prozent dauerhaft bestehen und wird als Rentenfreibetrag festgeschrieben. Dies bedeutet, dass Rentenerhöhungen künftig vollständig versteuert werden müssen.
Steuerpflichtige Rentner und Freibeträge
Laut T-online könnten rund 73.000 Rentner im Jahr 2025 erstmals steuerpflichtig werden, da ihr steuerpflichtiger Teil der Rente den Grundfreibetrag von 12.096 Euro überschreitet. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Rentner, die 2025 in Rente gehen und eine gesetzliche Bruttorente von maximal 17.148 Euro beziehen, sind von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit. Ein höherer steuerfreier Betrag gilt für Altrentner im Westen, die vor 2005 in Rente gingen und deren Freibetrag über 22.000 Euro liegt.
Für das Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag für Einzelpersonen 11.784 Euro und 23.568 Euro für Verheiratete. Bei steigendem Einkommen oder veränderten persönlichen Bedingungen – wie dem Tod eines Partners – erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, steuerpflichtig zu werden. Auch andere Einkünfte können dazu führen, dass Rentner über den Freibetrag hinaus versteuern müssen.
Wichtige Rechenbeispiele
Ein realistisches Beispiel zeigt, wie sich die Steuerpflicht auf individuelle Renten auswirken kann. Eine Einzelperson mit 18.000 Euro Jahresrente hat einen steuerpflichtigen Anteil von 15.120 Euro, nachdem der freibleibende Anteil von 2.880 Euro abgezogen wird. Daraus ergibt sich eine Steuerpflicht von 3.336 Euro, da der Grundfreibetrag überschritten wird.
Für ein Ehepaar mit einer gemeinsamen Rente von 30.000 Euro sieht die Rechnung ähnlich aus. Hier wird ein steuerpflichtiger Anteil von 25.200 Euro berechnet, was nach Abzug des Grundfreibetrags von 23.568 Euro eine Steuerpflicht von 1.632 Euro zur Folge hat.
Empfehlungen und Hinweise
Es ist wichtig für Rentner, sich über ihre steuerlichen Verpflichtungen im Klaren zu sein. Auch wenn der steuerpflichtige Anteil ab 2025 bei 84 Prozent liegt, bedeutet das nicht, dass automatisch Steuern gezahlt werden müssen. Der Abzug von Ausgaben oder Pauschbeträgen kann dazu führen, dass Rentner von ihrer Steuerpflicht ganz oder teilweise befreit werden. Rentnerwissen empfiehlt zudem eine freiwillige Steuererklärung, da diese auch bei Einkommen unterhalb der Freibeträge vorteilhaft sein könnte.
Abschließend bleibt zu sagen, dass Rentner sich gut auf die kommenden Änderungen vorbereiten sollten, um finanziell abgesichert in die neue Rentenbesteuerungsregeln zu starten.
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