Ab dem 1. Juli 2025 können sich über 21 Millionen Rentenbezieher in Deutschland auf eine spürbare Erhöhung ihrer gesetzlichen Rente freuen. Diese anstehende Rentenanpassung sieht einen Anstieg um 3,74 Prozent vor, der sowohl Ost- als auch Westdeutschland gleichermaßen betrifft. Alle Rentenarten sind von dieser Erhöhung betroffen, dazu zählen Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten sowie Hinterbliebenenrenten. Dies berichtet Merkur.

Für Rentner, die auf eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit einem durchschnittlichen Einkommen angewiesen sind, bedeutet dies ein monatliches Plus von 66,15 Euro. Der aktuelle Rentenwert wird hierbei von 39,32 Euro auf 40,79 Euro angehoben und übertrifft damit die erwartete Inflationsrate von 2,2 Prozent deutlich. Besonders beachtenswert ist, dass Inhaber von Erwerbsminderungsrenten zusätzlich einen prozentualen Zuschlag erhalten, der sich in Abhängigkeit vom neuen Rentenwert erhöht. Beispielsweise würde eine Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro mit einem Zuschlag von 7,5 Prozent eine monatliche Erhöhung von 75 Euro bedeuten.

Wichtige Details zur Rentenerhöhung

Ein wesentlicher Aspekt der Rentenerhöhung ist, dass ab Juli 2025 ein um 0,2 Prozentpunkte angehobener Pflegeversicherungsbeitrag rückwirkend für sieben Monate abgezogen wird. Dies führt dazu, dass Rentner im Juli 2025 zunächst nur einen Anstieg der Rente um etwa 2,34 Prozent statt der vollen 3,74 Prozent erhalten. Ab August 2025 wird jedoch die gesamte Rentenerhöhung in vollem Umfang wirksam, was nach Deutsche Rentenversicherung für viele Rentenbezieher eine spürbare Entlastung darstellen dürfte.

Erstmalig seit dem 1. Juli 2023 gibt es einen bundeseinheitlichen Rentenwert, sodass keine Unterschiede mehr zwischen Ost- und West-Rentenwerten bestehen. Der aktuelle Rentenwert wird künftig mittels einer Rentenanpassungsformel berechnet, die sowohl Lohnfaktoren als auch Veränderungen in den Beitragssätzen berücksichtigt. Die Bundesregierung legt die Höhe der Rentenanpassung durch Verordnung fest, die auch vom Bundesrat genehmigt werden muss.

Vorteile für Rentenbezieher

Beitragssatzanpassungen und Nachhaltigkeitsfaktoren haben für das Jahr 2025 keine Auswirkungen auf die Rentenanpassung. Zudem hat sich eine Niveauschutzklausel in die Berechnung der Rentenanpassung eingegliedert, die sicherstellt, dass das Rentenniveau von 48 Prozent nach § 255e SGB VI beibehalten wird. Dieser Aspekt ist besonders für die zukünftige Planung von Rentenbeziehern von Bedeutung, da eine Mehrheit von 89 Prozent in Umfragen die gesetzliche Rentenversicherung als die wichtigste Form der Altersvorsorge betrachtet.

Zur ordnungsgemäßen Information der Rentenbezieher wird eine Rentenanpassungsmitteilung versendet, der Versand erfolgt zwischen dem 14. Juni und dem 23. Juli 2025. Wer bis Ende Juli 2025 keine Mitteilung erhalten hat, sollte sich umgehend mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, um mögliche Unklarheiten zu klären.